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   BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12   

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BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12 (https://dejure.org/2012,31865)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2012 - 1 WNB 1.12 (https://dejure.org/2012,31865)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2012 - 1 WNB 1.12 (https://dejure.org/2012,31865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Missachtung des Charakters einer Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung als eine selbstständig anfechtbare Maßnahme i.S.d. Wehrbeschwerdeordnung durch das Truppendienstgerichts Süd; Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes, der Pflicht zur Gewährung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missachtung des Charakters einer Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung als eine selbstständig anfechtbare Maßnahme i.S.d. Wehrbeschwerdeordnung durch das Truppendienstgerichts Süd; Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes, der Pflicht zur Gewährung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.09.2009 - 7 B 8.09

    Wegfall der Abfalleigenschaft von Harzöl mit der Beendigung des konkreten

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12
    Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts setzt die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. November 2007 - BVerwG 7 BN 4.07 - juris Rn. 9, vom 28. August 2009 - BVerwG 8 B 42.09 - juris Rn. 9 und vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10

    Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12
    Diese Anforderungen gelten entsprechend für die Vorschriften über die Divergenzrüge in § 22a Abs. 2 Nr. 2 WBO und § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - BVerwG 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 160 und vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 WNB 4.10 -).
  • BVerwG, 06.01.2010 - 1 WNB 7.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12
    Diese Anforderungen gelten entsprechend für die Vorschriften über die Divergenzrüge in § 22a Abs. 2 Nr. 2 WBO und § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - BVerwG 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 160 und vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 WNB 4.10 -).
  • BVerwG, 28.08.2009 - 8 B 42.09

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12
    Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts setzt die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. November 2007 - BVerwG 7 BN 4.07 - juris Rn. 9, vom 28. August 2009 - BVerwG 8 B 42.09 - juris Rn. 9 und vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.2007 - 7 BN 4.07

    Anforderungen an eine Antragsbefugnis im Rahmen einer Normenkontrolle gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12
    Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts setzt die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. November 2007 - BVerwG 7 BN 4.07 - juris Rn. 9, vom 28. August 2009 - BVerwG 8 B 42.09 - juris Rn. 9 und vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99

    Laufbahnbeurteilung bei Antrag auf Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12
    a) Der Antragsteller behauptet, das Truppendienstgericht sei von dem Rechtssatz in dem Beschluss des Senats vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - (Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 8 = NZWehrr 2000, 160) abgewichen, wonach die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung eine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung darstellt (Schriftsatz vom 5. Januar 2012 unter B.I.1.).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 53.02

    Voraussichtliche Verwendungsdauer; Verwendung; Verwendungszeit; Maßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12
    Der Senat habe hierzu in dem Beschluss vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 53.02 - (Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 49 = NZWehrr 2004, 161) ausgeführt:.
  • BVerwG, 16.01.2024 - 1 WNB 7.22
    Soweit sich der Antragsteller im Übrigen gegen die Deutung der Arm- und Handbewegung als "Hitlergruß" wendet, betrifft dies die Rechtsanwendung im Einzelfall, deren (behauptete) Fehlerhaftigkeit nicht mit der Divergenzrüge geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 2012 - 1 WNB 1.12 - juris Rn. 8 und vom 17. Februar 2020 - 1 WNB 4.19 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 12.07.2013 - 1 WNB 2.13

    Musterlösung als Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit einer Prüferbewertung

    Das reicht für die Darlegung einer Divergenz nicht aus (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 24. September 2012 - BVerwG 1 WNB 1.12 - Rn. 6).
  • BVerwG, 17.02.2020 - 1 WNB 4.19

    Streit um die vom Truppendienstgericht vorgenommene Auslegung eines Befehls des

    Soweit der Antragsteller diese Subsumtion für fehlerhaft hält, betrifft dies die Rechtsanwendung im Einzelfall, deren (behauptete) Fehlerhaftigkeit nicht mit der Divergenzrüge geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2012 - 1 WNB 1.12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 12.07.2023 - 1 WNB 4.23

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Formulierung einer

    Soweit der Antragsteller die Auslegung der von ihm geteilten Beiträge auf sozialen Medien durch die Vorinstanz im Lichte von - nicht näher bezeichneten - abstrakten Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts für rechtsfehlerhaft hält, betrifft dies zudem die Rechtsanwendung im Einzelfall, deren (behauptete) Fehlerhaftigkeit nicht mit der Divergenzrüge geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 2012 - 1 WNB 1.12 - juris Rn. 8 und vom 17. Februar 2020 - 1 WNB 4.19 - juris Rn. 12).
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